
Aktueller Stand der Bauarbeiten - (Stand: 22.05.2025)
Im Dachgeschoss sind die Rückbauarbeiten weitgehend abgeschlossen. Die Entrümpelung, der Rückbau von Böden, Heizkörpern, Leitungen und Abhangdecken sowie der Großteil der Elektro- und Lüftungsinstallationen sind erfolgt. Der Wandabbruch ist größtenteils abgeschlossen.
Im 3. Obergeschoss sind die Entkernungsarbeiten sowie der Rückbau von Böden, Heizkörpern, Leitungen und Elektroinstallationen fast abgeschlossen. Die Abbrucharbeiten bei den Abhangdecken und bestimmten Wänden sind angelaufen.
Im 2. Obergeschoss sind Entrümpelung, Boden- und Technikrückbau nahezu abgeschlossen. Der Deckenabbruch ist in Arbeit.
Im 1. Obergeschoss sind die Entkernung und der Rückbau der technischen Anlagen weitgehend abgeschlossen.
Im Erdgeschoss sind Rückbau und Entkernung weit fortgeschritten. Der Deckenabbruch hat begonnen.
In der Ebene 0 wurden Entrümpelung, Rückbau der technischen Anlagen und erste Maßnahmen an der auszutauschenden Bodenplatte durchgeführt. Der Deckenabbruch ist in Bearbeitung,
In der Präsidialvilla wurde mit der Entrümpelung und dem Rückbau der Heizkörper begonnen. Weitere Rückbauarbeiten an Technik, Wänden, Abhangdecken und Bodenplatte laufen an.
Der Gerüstbau im Innenhof ist zur Hälfte fertiggestellt, an der Außenfassade wurden erste Maßnahmen begonnen.
Die Erdarbeiten zur Verlegung der Fernwärmeleitungen aus dem öffentlichen Bereich auf unser Grundstück haben begonnen.
Die ersten Maßnahmen des Wiederaufbaus (Rohbau) sind angelaufen. Die ersten Heizkörpernischen werden ausgemauert.
Hinweis zum aktuellen Stand der grundbuchrechtlichen Vorgänge
Der Antrag auf Bildung der Wohnungsgrundbücher auf Basis der Teilungserklärung wurde vor einiger Zeit gestellt. Der zuständige Rechtspfleger hat die Bearbeitung unseres Antrags nunmehr für den laufenden Mai 2025 mündlich zugesagt. Im Anschluss daran werden von unserem Notar die bereits vorbereiteten Anträge auf Eintragung der Auflassungsvormerkungen und vorliegende Grundschuldbestellungen für unsere Kunden (Erwerber) gestellt. Erst nach dieser Eintragung ist die Voraussetzung für die Fälligkeit der ersten Kaufpreisrate erfüllt. Dies wird dann der Notar schriftlich mit einem Kaufpreisfälligkeitsschreiben bestätigen.
Wir haben als Bauträger ein erhebliches Interesse an der zeitnahen Umsetzung der grundbuchlichen Anträge. Leider können wir diese behördliche Arbeit nicht beeinflussen. Wir stehen dazu in einem wöchentlichen Austausch mit dem Grundbuchamt. Sobald wir hier einen Fortschritt erkennen, informieren wir Sie.
Ihr Ansprechpartner:
Matheo Damaschke – m.damaschke@asset-firmengruppe.de
Aktuelle Bilder
⇓ ⇓ ⇓