Wolfsburger Nachrichten

Klimaneutral - Wie heizen die Gifhorner in 15 Jahren?

Experten sollen der Stadt einen Wärmeplan entwerfen. Gesucht ist ein bezahlbares Konzept für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung.

Gifhorn. Da hat sich die Stadt Gifhorn was vorgenommen für 2024: Gerade noch in den letzten Tagen des alten Jahres veröffentlichte das Rathaus die Ausschreibung für die kommunale Wärmeplanung. Der
sperrige Begriff hat es in sich: Es geht um nichts Geringeres als die Frage, wie die Gifhorner ab 2024 heizen. Das ist in 15 Jahren. Die letzten Gasbrenner müssen 2045 raus, wenn sie nicht bereits vorher die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht haben. Und wie wird es dann warm in den Wohnungen? Das Ziel: Treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2040. Diese Frage gibt die Verwaltung an Experten außerhalb des Rathauses weiter. Ihr Auftrag: „Die kommunale Wärmeplanung soll den aktuellen Bestand sowie Potenziale für die Wärmeversorgung Gifhorns beschreiben und den Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung im Jahr 2040 abbilden.“ Man schaut sich also erst mal um: Wie wird in den weitläufigen Einfamilienhaussiedlungen mit Gasanschlüssen geheizt? Welche Techniken sind in den Quartieren mit Wohnblocks im Einsatz? Wie sieht
es auf den Dörfern aus? Vorbildliche Lösungen sind oft neueren Datums. Das Wohnquartier La Patria am Schwarzen Weg nutzt Erdwärme für ein Nahwärmenetz. Darauf setzt auch Investor Ingo Damaschke für die geplanten 400 Wohnungen auf dem ehemaligen Krankenhausgelände an der Bergstraße. Doch schon das Nahwärmenetz der Stadtwerke im Lindenhof der Wohnungsbaugenossenschaft (GWG) verbrennt im Blockheiz-
kraftwerk konventionell Erdgas. Beim Umbau des Altbestands am Herbert-Trautmann-Platz macht die GWG die Erfahrung, wie teuer eine Umrüstung von Gasbrennern auf Luftwärmepumpen ist, selbst wenn die vorhandenen Heizkörper in den Wohnungen bleiben können. 13 Millionen Euro steckt die Genossenschaft in 105 Apartments. Im Bestand hat sie aber 2300 Wohnungen. Keine Frage also, dass sich die Stadt um das Thema kümmern muss. Denn nicht jede nahe liegende Lösung lässt sich umsetzen. Ein Nahwärmenetz für die BGS-Siedlung zusammen mit dem Fliegerstandort der Bundespolizei? Aus Sicherheitsgründen nicht gewollt.
Konzepte für die historische Innenstadt mit denkmalgeschützten Häusern? Gar nicht so einfach. Das vielgerühmte Energie-Einsparcontracting des Landkreises für seine größten Liegenschaften? Komplett auf Erdgas ausgerichtet. Und welche Rolle sollen oder können die Stadtwerke spielen? Kosten in sechsstelliger Höhe sind eingeplant für Wärmeplan Ohnehin ist die kommunale Wärmeplanung für niedersächsische Mittelzentren ab 2024 eine Pflichtaufgabe. Das Land erwartet in seinem Klimaschutzgesetz ein Konzept bis Ende 2026. Dafür gibt es auch einen Zuschuss an die Stadt. Ab 2024 zahlt das Land in drei Jahresraten 16.000 Euro pauschal plus 25 Cent pro Einwohner, in Gifhorn also noch mal gut 10.000 Euro. Allerdings erwartet niemand, dass diese 27.000 Euro reichen. Der Wärmeplan wird wohl locker einen sechsstelligen Betrag kosten, ahnt das Rathaus.

Als Bürger auf den Gifhorns Wärmeplan zu warten, kann sich lohnen. Eröffnet sich die Chance auf den Anschluss an ein klimaneutrales Nahwärmenetz wie zuletzt auf Privatinitiative in Neudorf-Platendorf, lassen sich womöglich viele Umbauten und Kosten sparen. Bauherren in Neubaugebieten sind gemäß Gebäudeenergiegesetz des Bundes aber verpflichtet, ab sofort 65 Prozent erneuerbare Energie einzusetzen, was im Regelfall auf
den Einbau einer Wärmepumpe hinausläuft. Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Bis zum
Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung dürfen weiterhin neue Öl oder Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen. Hat die Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums verbindlich.

 

  • Datum
    04. Januar 2024